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V1737-24 ·15. Juli 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verlust von Kryptowährungen durch unbekannten Betrug gehört zur allgemeinen Einkommensteuerbemessungsgrundlage (IRPF)

Ein Steuerpflichtiger hat im Jahr 2023 Kryptowährungen infolge eines Betrugs durch eine unbekannte Person verloren. Die DGT stuft diesen Verlust (Anschaffungswert der Kryptowährungen) als Vermögensverlust gemäß Art. 33.1 LIRPF ein, sofern er durch rechtlich zulässige Beweismittel nachgewiesen werden kann. Da der Verlust nicht aus der Veräußerung von Vermögenswerten resultiert, handelt es sich um ein allgemeines Einkommen (Art. 45 LIRPF), das der allgemeinen Bemessungsgrundlage (Art. 48 LIRPF) und nicht der Sparquote unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Der Verlust kann nicht mit Gewinnen aus der Sparquote verrechnet werden, sondern muss innerhalb der allgemeinen Bemessungsgrundlage des IRPF berücksichtigt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-07-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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