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V1708-24 ·11. Juli 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Übertragungswert einer geerbten Immobilie entspricht dem tatsächlichen Betrag, sofern nicht unter Marktwert

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Berechnung des Veräußerungsgewinns oder -verlustes beim Verkauf eines Teils einer geerbten Immobilie. Die DGT stellt klar, dass der Anschaffungswert den Regeln der Erbschaft- und Schenkungsteuer entspricht und der Übertragungswert dem tatsächlichen Betrag entspricht, sofern dieser nicht unter dem Marktwert liegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Ermittlung der Anschaffungs- und Veräußerungskosten bei Immobilienverkäufen nach Erwerb durch Erbschaft zur korrekten Besteuerung von Veräußerungsgewinnen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-07-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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