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V1704-24 ·11. Juli 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Deutscher Nichtansässiger unterliegt der IRNR aufgrund von Anteilen an einer deutschen Gesellschaft mit spanischem Immobilienvermögen (> 50%)

Ein in Deutschland steueransässiger Gesellschafter einer deutschen GmbH & Co. KG, die eine fremdfinanzierte Immobilie in Spanien erworben hat, fragt, ob seine Steuerpflicht in der spanischen Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) auf die Gesellschaftsanteile oder auf die Immobilie entfällt. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass das Doppelbesteuerungsabkommen Spanien-Deutschland (Art. 21.4) sowie Art. 5.Uno.b) des LIP es Spanien erlauben, die Anteile zu besteuern, da die spanische Immobilie mehr als 50 % des Vermögens ausmacht. Die Bewertung der Anteile erfolgt nach Art. 16 LIP, wobei die in der Passivseite der Gesellschaft ausgewiesenen Schulden abzugsfähig sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die weitreichende Besteuerungskompetenz Spaniens bei Gesellschaften mit hohem Immobilienanteil im Ausland, selbst wenn die Anteile an einer ausländischen Gesellschaft gehalten werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-07-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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