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V1631-14 ·25. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Deutsche Kommanditgesellschaft (KG) gilt in Spanien als Körperschaft im Regime der Einkommenszuweisung

Es wurde angefragt, ob eine deutsche Kommanditgesellschaft (KG) in Spanien über Rechtspersönlichkeit und Steuerpflicht verfügt und ob sie der GEBI (Sondersteuer auf Immobilien) unterliegt. Die DGT stellt fest, dass die KG eine Körperschaft im Regime der Einkommenszuweisung ist und nicht der GEBI unterliegt, da Deutschland kein als Steueroase eingestufter Staat ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung deutscher Kommanditgesellschaften in Spanien und bestätigt deren Status als transparente Körperschaften, was die Steuerpflicht hinsichtlich der GEBI beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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