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V1629-14 ·25. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Käufer muss 3 % Quellensteuer einbehalten, wenn Verkäufer nicht ansässig und ohne Betriebsstätte ist

Eine Schweizer Gesellschaft ohne Betriebsstätte in Spanien erkundigt sich nach der Pflicht zur Quellensteuer bei einem Immobilienkauf. Die DGT stellt klar, dass die Verpflichtung zum Einbehalt von 3 % davon abhängt, ob der Verkäufer ein nicht ansässiger Steuerpflichtiger ohne Betriebsstätte oder ein in Spanien steueransässiger Person ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Pflichten des Erwerbers bei Immobilienübertragungen durch nicht ansässige Personen und definiert die Abgrenzung zwischen IRNR-Steuerpflichtigen ohne Betriebsstätte und inländischen Steueransässigen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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