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V1610-18 ·11. Juni 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

In Argentinien ansässige Person muss auf Preisgewinn in Spanien mit 24 % Quellensteuer zahlen

Ein spanisches Unternehmen gewährt einem in Argentinien steuerpflichtigen Residenten einen Preis in Höhe von 25.000 argentinischen Pesos. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt fest, dass diese Einkunft, da sie im Doppelbesteuerungsabkommen nicht spezifisch geregelt ist, in Spanien als sonstige Einkünfte besteuert wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht die steuerliche Behandlung von Gewinnen aus Glücksspielen oder Preisen bei fehlender spezifischer Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen, was zu einer Besteuerung in Spanien führt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-06-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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