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V1595-14 ·20. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Spanische Steuerpflichtige müssen Auslandsimmobilienverkäufe im IRPF unter Anwendung der Progressionsvorbehalt-Exemption angeben

Ein in Spanien ansässiger niederländischer Staatsbürger erkundigt sich nach der Besteuerung des Verkaufs einer Immobilie in den Niederlanden. Die DGT stellt klar, dass aufgrund des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien die Welteinkommensbesteuerung gilt, das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden jedoch eine Vermeidung der Doppelbesteuerung durch die Anwendung der Exemption mit Progressionsvorbehalt ermöglicht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit für in Spanien ansässige Personen, weltweite Einkünfte korrekt zu deklarieren und die spezifischen Mechanismen der Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen bei Immobilienverkäufen im Ausland zu nutzen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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