Zum Inhalt springen
V1565-14 ·13. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung der Einkommensteuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Ein Arbeitnehmer, der Wartungsarbeiten in verschiedenen ausländischen Ländern durchführt, erkundigt sich nach der Möglichkeit, die Steuerbefreiung für Arbeitsentgelt bei Auslandsarbeit in Anspruch zu nehmen. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Tätigkeiten für nicht ansässige Unternehmen erbracht werden und die Tätigkeitsländer über eine Steuer abschöpfen, die dem IRPF vergleichbar ist, oder über Informationsaustauschabkommen verfügen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Bedingungen für die Steuerbefreiung bei Auslandstätigkeiten und betont die Bedeutung der Ansässigkeit des Arbeitgebers sowie der steuerlichen Gleichwertigkeit im Ausland.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt