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V1564-20 ·25. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine IRNR-Quellensteuerpflicht bei fehlendem Betriebsstättenstatus einer Schweizer Gesellschaft

Ein Schweizer Unternehmen erbringt medizinische Schulungsdienstleistungen in Spanien. Es stellt sich die Frage, ob eine Quellensteuer auf die Einkünfte Nichtansässiger (IRNR) einzubehalten ist. Die DGT stellt fest, dass bei Nichtvorliegen einer Betriebsstätte die Einkünfte ausschließlich in der Schweiz steuerpflichtig sind und in Spanien von der Steuer befreit sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen aus der Schweiz können Dienstleistungen in Spanien erbringen, ohne dass eine Quellensteuer auf die Einkünfte einbehalten werden muss, sofern keine Betriebsstätte in Spanien vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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