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V1532-14 ·11. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine IRNR-Quellensteuer bei Zahlungen für regionale Zentren bei Nutzung der Dienstleistungen außerhalb Spaniens

Ein spanisches Unternehmen erkundigte sich nach der Quellensteuer auf die Körperschaftsteuer für nicht ansässige Personen (IRNR) bei Zahlungen an regionale Zentren und Softwareanbieter für Dienstleistungen seiner Gruppe in Lateinamerika. Die DGT stellt fest, dass Dienstleistungen, die im Ausland genutzt werden, in Spanien nicht steuerpflichtig sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen können die IRNR-Quellensteuer vermeiden, sofern nachgewiesen werden kann, dass die erbrachten Dienstleistungen ausschließlich außerhalb des spanischen Staatsgebiets genutzt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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