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V1528-14 ·10. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Costa-Rica-Renten gelten in Spanien als Arbeitsentgelt, sofern der Steuerpflichtige dort ansässig ist

Ein Doppelstaatler (spanisch und costaricanisch) erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung seiner Alters- und Witwenrenten aus Costa Rica bei einem Umzug nach Spanien. Die DGT stellt fest, dass diese bei steuerlichem Wohnsitz in Spanien als Arbeitsentgelt in der allgemeinen Bemessungsgrundlage zu versteuern sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Personen mit Rentenbezug aus Costa Rica müssen bei einem Wohnsitzwechsel nach Spanien mit der Besteuerung dieser Einkünfte als Arbeitsentgelt in Spanien rechnen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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