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V1510-22 ·24. Juni 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Körperschaftsteuerabzug für Arbeitnehmer mit Behinderung (Art. 38 LIS): Eintragung im Entstehungszeitraum erforderlich; Korrektur für 2018 gefordert

Ein Arbeitnehmer erhielt eine Anerkennung der Behinderung von 33 % mit Wirkung ab Juli 2018, obwohl der Verwaltungsbescheid erst 2019 erging. Das Unternehmen hat in seiner Körperschaftsteuererklärung für 2018 keinen Abzug gemäß Art. 38 LIS geltend gemacht. Die DGT kommt unter Anwendung der wiederholten Rechtsprechung des TEAC vom März 2022 zu dem Schluss, dass der Abzug nur angewendet werden kann, wenn er in der Steuererklärung des Zeitraums, in dem er entstanden ist, eingetragen wurde oder wenn eine Berichtigung innerhalb der Verjährungsfrist beantragt wird. Dies stellt eine Änderung der bisherigen Auffassung dieses Leitungszentrums dar.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen sicherstellen, dass Steuerabzüge für behinderte Arbeitnehmer im korrekten Veranlagungszeitraum geltend gemacht werden, um den Abzugsanspruch nicht zu verlieren, sofern keine rechtzeitige Berichtigung der Steuererklärung erfolgt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-06-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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