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V1487-15 ·13. Mai 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung der Wiener Konvention auf konsularische Angestellte mit Arbeitsvertrag

Eine konsularische Arbeitnehmerin mit unbefristetem Arbeitsvertrag erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung gemäß der Wiener Konvention. Die DGT stellt fest, dass diese Befreiung nur für ehrenamtliche Konsularbeamte gilt und nicht für Angestellte mit Arbeitsvertrag.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass konsularische Angestellte mit Arbeitsvertrag nicht unter die Privilegien der Wiener Konvention fallen und somit steuerpflichtig sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-05-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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