Zum Inhalt springen
V1453-14 ·30. Mai 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Unternehmen muss Negativbescheinigung einreichen, auch wenn keine IRNR-Quellensteuer für entsandten Arbeitnehmer anfällt

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob weiterhin Quellensteuern auf die Einkünfte aus nichtemresidentem Kapital (IRNR) für einen nach Saudi-Arabien entsandten Arbeitnehmer einzubehalten und abzuführen sind. Die DGT stellt klar, dass bei einem nichtemresidenten Status des Arbeitnehmers und sofern dessen Einkünfte nicht aus einer in Spanien ausgeübten Tätigkeit stammen, keine Verpflichtung zum Steuerabzug besteht, jedoch die Pflicht zur Abgabe einer Negativbescheinigung vorliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die formalen Meldepflichten für Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland, um die Einhaltung der steuerlichen Compliance sicherzustellen, selbst wenn keine Steuerzahlungspflicht besteht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-05-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt