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V1404-16 ·6. April 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Handelsvertreterprovisionen können in Spanien und Rumänien steuerpflichtig sein (max. 5 % in Rumänien)

Ein spanisches Unternehmen, das als Handelsvertreter für eine rumänische Einheit tätig ist, erkundigt sich nach der Besteuerung seiner Provisionen. Die DGT stellt fest, dass die Provisionen gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern sowohl in Spanien als auch in Rumänien steuerpflichtig sein können, wobei in Rumänien eine Quellensteuer von maximal 5 % auf den Bruttobetrag einbehalten werden darf.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die grenzüberschreitende Handelsvertretungen ausüben, müssen die steuerliche Behandlung ihrer Provisionen gemäß dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen prüfen, um die korrekte Quellensteuerbelastung in Rumänien zu berücksichtigen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-04-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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