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V1317-15 ·29. April 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Anwendung der Einkommensteuerbefreiung bei im Ausland ausgeübten Tätigkeiten

Ein Windenergie-Wartungsunternehmen erkundigt sich, ob seine im Ausland eingesetzten Techniker die Befreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe p) des LIRPF in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung möglich ist, wenn die Arbeiten für gebietsfremde Unternehmen in Ländern mit einer der Einkommensteuer vergleichbaren Besteuerung oder entsprechenden Informationsaustauschabkommen durchgeführt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Bedingungen für die Steuerbefreiung bei Auslandseinsätzen und betont die Notwendigkeit der steuerlichen Gleichwertigkeit oder internationaler Abkommen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-04-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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