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V1297-25 ·11. Juli 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung der Reinvestitionsbefreiung, wenn die verkaufte Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs oder in den zwei Vorjahren nicht der Hauptwohnsitz war

Der Anfragende erkundigt sich, ob er die Reinvestitionsbefreiung beim Verkauf einer Immobilie anwenden kann, in der er zwischen 2004 und 2012 gelebt hat und die er nun vermietet. Die DGT antwortet, dass dies nicht möglich ist, da die Immobilie nicht mehr als Hauptwohnsitz gilt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung bei Immobilienverkäufen ein, da die Voraussetzung des tatsächlichen Hauptwohnsitzes in einem engen zeitlichen Rahmen geprüft wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-07-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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