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V1295-24 ·4. Juni 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verkauf von vor 1994 erworbenen Immobilien: Kein Abzug bei gewerblicher Vermietung

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob bei der Veräußerung von vor 1994 erworbenen Immobilien der Abzug aufgrund des Besitzstandes (Übergangsbestimmung 9 der Einkommensteuergesetzgebung) gewährt werden kann. Die DGT stellt klar, dass Immobilien, die in den drei Jahren vor dem Verkauf Gegenstand eines gewerblichen Mietverhältnisses waren, als für eine wirtschaftliche Tätigkeit genutzt gelten und somit keinen Anspruch auf den Abzug haben.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Der Steuerpflichtige verliert das Recht auf die steuerliche Minderung des Veräußerungsgewinns, wenn die Immobilie in den vorangegangenen drei Jahren gewerblich genutzt wurde.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-06-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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