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V1284-25 ·10. Juli 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach rechtlicher Eigentumsverhältnis

Eine Tochter und ihre Mutter, die zu jeweils 50 % Miteigentümerinnen von Immobilien sind, versuchten, die Mieterträge im Verhältnis 1 % zu 99 % aufzuteilen. Die DGT entschied, dass es sich nicht um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt und die Einkünfte daher entsprechend dem Eigentumsverhältnis an den Vermögenswerten zuzurechnen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die rechtliche Eigentumsquote maßgeblich ist und keine freie Aufteilung der Erträge zwischen Miteigentümern möglich ist, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-07-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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