Zum Inhalt springen
V1274-18 ·18. Mai 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung bei Auslandsarbeit setzt nichtansässige Einheit oder Betriebsstätte voraus

Ein Beratungsunternehmen erkundigt sich, ob seine ins Ausland entsandten Mitarbeiter die Steuerbefreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt klar, dass dies davon abhängt, ob die Arbeiten für eine nichtansässige Einheit oder eine Betriebsstätte im Ausland erbracht werden und ob in diesem Gebiet eine vergleichbare Steuer ohne Status als Steueroase erhoben wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Regelung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung für Entsandte ein, da die steuerliche Behandlung strikt an die Rechtsform der ausländischen Entgegennehmereinheit und die dortige Besteuerung gekoppelt ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-05-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt