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V1246-18 ·11. Mai 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Teilung von Grundstücken und Trennung von Miteigentümern unterliegen der AJT und lösen keine Veräußerungsgewinne aus, sofern der Anteil gewahrt bleibt

Die Anfragenden beabsichtigen, zwei ererbte Immobilien im Miteigentum durch Zusammenlegung oder Abspaltung zu teilen und eine Immobilie einem Miteigentümer zuzuteilen. Die DGT stellt fest, dass die Vorgänge der Zusammenlegung und Abspaltung der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte (AJD) unterliegen. Die Trennung eines Miteigentümers stellt keine Übertragung dar, sofern sein Anteil gewahrt bleibt, wodurch weder Einkommensteuer- (IRPF) noch Grunderwerbsteuer- (IIVTNU) Gewinne entstehen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung bei der Aufteilung von Miteigentum und stellt sicher, dass die bloße Trennung von Miteigentümern ohne Anteilsschwankungen keine Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne auslöst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-05-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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