Zum Inhalt springen
V1205-16 ·28. März 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Pflicht zur Einbehaltung der IRNR bei Dienstleistungen von im Ausland ansässigen Piloten in Flügen mit Ursprung oder Ziel in Spanien

Ein spanisches Crew-Management-Unternehmen erkundigt sich, ob bei Piloten mit Wohnsitz in Belgien und Dänemark, die Flüge mit Ursprung oder Ziel in Spanien durchführen, die Einkommensteuer (IRPF) einzubehalten ist. Die DGT stellt fest, dass die Vergütungen grundsätzlich in Spanien der IRNR unterliegen und eine Einbehaltungspflicht besteht, es sei denn, es wird festgestellt, dass die norwegische Fluggesellschaft der tatsächliche Arbeitgeber ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Flugdiensten und legt die Kriterien für die Bestimmung des tatsächlichen Arbeitgebers fest, um die korrekte Einbehaltung der Quellensteuer bei ausländischen Piloten sicherzustellen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-03-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das fiscal-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem fiscal-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt