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V1200-20 ·4. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anschaffungskosten einer geerbten Immobilie mindern sich durch steuerlich abzugsfähige Abschreibungen

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich nach der Berechnung der Anschaffungskosten einer geerbten Immobilie (nacktes Eigentum), die nach dem Tod der Nießbraucherin in das volle Eigentum überging und vermietet wurde. Die DGT stellt klar, dass der Anschaffungswert dem Wert der Erbschaft entspricht und die von der Erbin selbst vorgenommenen steuerlich abzugsfähigen Abschreibungen abzuziehen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Immobilien, die durch Erbschaft erworben wurden, und stellt sicher, dass bereits geltend gemachte Abschreibungen korrekt vom Anschaffungswert abgezogen werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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