Keine Steuerbefreiung bei Reinvestition, wenn die verkaufte Immobilie in den zwei Vorjahren nicht der Hauptwohnsitz war
Ficha tecnica
Resumen
Eine Steuerpflichtige fragt an, ob sie die Steuerbefreiung bei Reinvestition nach dem Verkauf einer Immobilie in Anspruch nehmen kann, in der sie bis 2018 wohnte. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da die Immobilie weder zum Zeitpunkt des Verkaufs noch in den zwei vorangegangenen Jahren ihren Hauptwohnsitz darstellte.
En 5 claves
A quien afecta
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Como afecta a los implicados
Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung bei Reinvestition ein, da die Bedingung der kontinuierlichen Nutzung als Hauptwohnsitz in den zwei Jahren vor dem Verkauf zwingend erfüllt sein muss.
Que hacer y antes de cuando
Sin accion inmediata para empresas o particulares: la obligacion recae en la Administracion o el efecto es informativo. Si quieres, te avisamos si esta norma cambia o entra en vigor.