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V1176-19 ·28. Mai 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Kein IRPF-Einbehalt bei Zahlungen an Testamentsvollstrecker durch Privatpersonen

Es wird die steuerliche Behandlung von Vergütungen für Testamentsvollstrecker, Kommissare oder Teilungsrichter hinsichtlich der Einkommensteuer (IRPF) und der Umsatzsteuer (IVA) erörtert. Die Finanzbehörde stellt fest, dass keine Verpflichtung zum IRPF-Einbehalt besteht, wenn die Zahlung durch eine Privatperson im nicht-beruflichen Bereich erfolgt, die Dienstleistung jedoch der Umsatzsteuer unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Privatpersonen, die Testamentsvollstrecker im privaten Rahmen bezahlen, müssen keine Einkommensteuer einbehalten, müssen jedoch die Umsatzsteuer berücksichtigen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-05-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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