Erstattung von Prozesskosten im Insolvenzverfahren stellt keinen Veräußerungsgewinn in der Einkommensteuer dar
Ficha tecnica
Resumen
Ein Gläubiger bittet um Klärung, ob die Erstattung von Prozesskosten aus einer Rückforderungsklage, die durch die Insolvenzmasse geleistet wird, als Gewinn zu versteuern ist. Die DGT stellt fest, dass es sich um einen Ausgleich bereits entstandener Kosten handelt und somit kein Veräußerungsgewinn entsteht.
En 6 claves
A quien afecta
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Como afecta a los implicados
Die Entscheidung stellt klar, dass die Erstattung von Prozesskosten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens steuerlich neutral bleibt, da sie lediglich den Status quo der Auslagen wiederherstellt.
Que hacer y antes de cuando
Sin accion inmediata para empresas o particulares: la obligacion recae en la Administracion o el efecto es informativo. Si quieres, te avisamos si esta norma cambia o entra en vigor.