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V1158-25 ·1. Juli 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Erstattung von Prozesskosten im Insolvenzverfahren stellt keinen Veräußerungsgewinn in der Einkommensteuer dar

Ein Gläubiger bittet um Klärung, ob die Erstattung von Prozesskosten aus einer Rückforderungsklage, die durch die Insolvenzmasse geleistet wird, als Gewinn zu versteuern ist. Die DGT stellt fest, dass es sich um einen Ausgleich bereits entstandener Kosten handelt und somit kein Veräußerungsgewinn entsteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Erstattung von Prozesskosten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens steuerlich neutral bleibt, da sie lediglich den Status quo der Auslagen wiederherstellt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-07-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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