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V1146-25 ·1. Juli 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung bei Reinvestition, wenn die verkaufte Immobilie nicht der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt des Verkaufs oder in den zwei Vorjahren war

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Steuerbefreiung bei Reinvestition auf die Veräußerung einer Immobilie anwenden kann, in der er 2014 gelebt hat und die er nun vermietet. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da die Immobilie weder zum Zeitpunkt des Verkaufs noch in den zwei vorangegangenen Jahren der Hauptwohnsitz war.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass für die Anwendung der Steuerbefreiung bei Reinvestition die strikte Voraussetzung der Nutzung als Hauptwohnsitz im Veräußerungszeitpunkt oder in den zwei Jahren zuvor erfüllt sein muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-07-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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