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V1106-23 ·4. Mai 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Arbeitsentgelt eines OSPAR-Kommissionsmitarbeiters in Spanien steuerpflichtig bei steuerlichem Wohnsitz

Ein Mitarbeiter der OSPAR-Kommission im Vereinigten Königreich erkundigt sich, ob sein Gehalt in Spanien steuerfrei bleibt, wenn er in das Land zieht. Die DGT stellt klar, dass der Mitarbeiter bei Erlangung des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig wird. Da die Arbeit physisch in Spanien ausgeübt wird, liegt die Besteuerungsbefugnis bei Spanien.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht die weitreichenden steuerlichen Folgen eines Wohnsitzwechsels nach Spanien, insbesondere die Steuerpflicht auf das weltweite Einkommen und die Bedeutung des physischen Arbeitsortes.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-05-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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