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V1064-15 ·8. April 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verschmelzung durch Übernahme kann unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen, sofern wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind

Ein beratendes Unternehmen plant eine Verschmelzung durch Übernahme zum Zwecke der Rationalisierung und Koordination. Die DGT prüft, ob die Transaktion für das Sonderregime der Körperschaftsteuer qualifiziert, ob sie von der Umsatzsteuer befreit ist und wie die steuerliche Behandlung bei der Grunderwerb- und Schenkungsteuer (ITP) sowie der Stempelsteuer (AJD) ausfällt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerlichen Bedingungen für Umstrukturierungen, insbesondere hinsichtlich der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuerbefreiung und der Grunderwerbsteuer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-04-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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