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V1010-20 ·22. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Prozesskosten, die in Spanien von in Großbritannien ansässigen Personen erzielt werden, unterliegen ausschließlich der Besteuerung im Wohnsitzstaat

Ein in Großbritannien steueransässiger Bürger erkundigt sich, ob die nach einem günstigen Urteil erhaltenen Prozesskosten in Spanien steuerpflichtig sind. Die DGT stellt fest, dass diese nach dem Doppelbesteuerungsabkommen keine Veräußerungsgewinne darstellen und somit nur in Großbritannien besteuert werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarstellung der steuerlichen Behandlung von Prozesskosten für im Ausland ansässige Personen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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