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V0980-14 ·7. April 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Panamá-Sitzende Unternehmen von der spanischen Sondersteuer auf Immobilien befreit, sofern Informationsaustausch vereinbart

Eine in Panama ansässige Einheit erkundigte sich nach der Steuerpflicht hinsichtlich der spanischen Sondersteuer auf Immobilien. Die DGT stellt klar, dass Panama aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Informationsaustausch-Klausel nicht als Steueroase eingestuft wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt sicher, dass Unternehmen aus Panama nicht pauschal als steuerlich nicht kooperativ gelten, sofern ein entsprechender Informationsaustausch gewährleistet ist, was die Steuerlast für Immobilienbesitz in Spanien beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-04-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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