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V0933-15 ·25. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderregelung für Fusionen bei rein steuerlichen Vorteilen nicht anwendbar

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Verschmelzung durch Übernahme einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies nicht zulässig ist, wenn die Transaktion keine wirtschaftlich begründeten Gründe hat und primär der Verrechnung negativer Steuerbescheide der übernommenen Gesellschaft dient.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Anwendung steuerlicher Fusionsprivilegien ein, wenn die Transaktion lediglich der Steueroptimierung durch die Verrechnung von Verlustvorträgen dient, ohne eine echte wirtschaftliche Reorganisation darzustellen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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