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V0914-26 ·24. April 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Veräußerungsgewinn aus Immobilienverkauf ist im Jahr der Übertragung zuzurechnen, trotz späterer Zahlungsausfälle

Eine Steuerpflichtige erkundigte sich, ob die Erträge aus einem Ratenverkauf nicht erst bei Zahlungseingang versteuert werden müssen, wenn nach einem Zahlungsausfall keine Aussicht auf Einbringung besteht. Die DGT entschied, dass der Gewinn im Jahr des Verkaufs zuzurechnen ist. Ein Zahlungsausfall führt erst dann zu einem Veräußerungsverlust, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Uneinbringlichkeit einer Forderung erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass der Zeitpunkt der steuerlichen Zuordnung des Gewinns durch den Vertragsschluss und die Übertragung bestimmt wird und nicht durch den tatsächlichen Zahlungseingang bei Ratenverkäufen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-04-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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