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V0905-17 ·11. April 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abfindung bei verhaltensbedingter Kündigung unterliegt der Einkommensteuer und muss einbehalten werden

Ein Arbeitnehmer erkundigt sich, ob die im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung erhaltene Abfindung von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist und ob das Unternehmen einen Steuerabzug vornehmen muss. Die DGT stellt klar, dass die Zahlung, da es sich nicht um eine unrechtmäßige Kündigung handelt, steuerpflichtig ist und der entsprechende Steuerabzug vorzunehmen ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass nur Abfindungen aus unrechtmäßigen Kündigungen steuerfrei sind, während Abfindungen bei verhaltensbedingten Kündigungen der Einkommensteuer unterliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-04-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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