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V0884-24 ·23. April 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gewinne aus dem Verkauf spanischer Aktien unterliegen bei Beteiligungen unter 25 % nur dem Wohnsitzstaat

Eine in Frankreich steueransässige Person erkundigt sich, ob der Verkauf ihrer Anteile an einer spanischen Gesellschaft in Spanien steuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass die Einkünfte nur in Frankreich besteuert werden können, da keine wesentliche Beteiligung vorliegt und es sich nicht um eine Gesellschaft handelt, deren Vermögen überwiegend aus Immobilien besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Kapitalgewinnen bei Minderheitsbeteiligungen an spanischen Gesellschaften für im Ausland ansässige Personen und stärkt die Anwendung des Wohnsitzstaatsprinzips bei Nichtvorliegen einer wesentlichen Beteiligung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-04-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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