Keine Steuerbefreiung bei Reinvestition, wenn die verkaufte Immobilie aufgrund der 3-Jahres-Frist nicht als Hauptwohnsitz gilt
Ficha tecnica
Resumen
Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob seine Immobilie für die Steuerbefreiung bei Reinvestition als Hauptwohnsitz gilt, wenn er diese vor Ablauf der dreijährigen Wohnsitzfrist verkauft, um näher an seinem Arbeitsplatz zu sein. Die DGT stellt klar, dass dies nicht als Hauptwohnsitz gilt, da der Umzugsgrund keine der außergewöhnlichen Umstände darstellt, die eine Verkürzung der Frist ermöglichen.
En 6 claves
A quien afecta
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Como afecta a los implicados
Die Entscheidung schränkt die Anwendung der Steuerbefreiung bei Reinvestition ein, wenn die dreijährige Wohnsitzfrist nicht erfüllt ist und der Umzugsgrund nicht unter die gesetzlichen Ausnahmen fällt.
Que hacer y antes de cuando
Sin accion inmediata para empresas o particulares: la obligacion recae en la Administracion o el efecto es informativo. Si quieres, te avisamos si esta norma cambia o entra en vigor.