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V0862-21 ·13. April 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Aufenthaltstage in Spanien während COVID-19-Grenzschließungen zählen für die steuerliche Ansässigkeit, Doppelbesteuerungsabkommen kann jedoch entgegenwirken

Ein in Marokko ansässiger Steuerpflichtiger fragt an, ob die Tage, die er aufgrund der COVID-19-bedingten Grenzschließungen in Spanien verbracht hat, auf die 183-Tage-Frist für die steuerliche Ansässigkeit angerechnet werden müssen. Die DGT stellt klar, dass diese Tage nach spanischem Recht zwar zählen, das Doppelbesteuerungsabkommen jedoch voraussichtlich verhindern würde, dass er als in Spanien steueransässig eingestuft wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht die Differenz zwischen nationalem spanischem Steuerrecht und den vorrangigen Regelungen internationaler Doppelbesteuerungsabkommen bei der Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-04-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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