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V0801-15 ·13. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Arbeitnehmer im Auslandseinsatz können unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerbefreiung für Auslandsarbeit in Anspruch nehmen

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob Mitarbeiter, die für Installationen oder Reparaturen ins Ausland entsandt werden, im Bestimmungsland steuerpflichtig sind und ob die Steuerbefreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF anwendbar ist. Die DGT erläutert, dass die Steuerpflicht von der steuerlichen Ansässigkeit des Arbeitnehmers sowie von Doppelbesteuerungsabkommen abhängt. Die Befreiung setzt voraus, dass die Arbeiten für eine nicht ansässige Einheit ausgeführt werden und einen Vorteil für den Empfänger darstellen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Entsendungen und die Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerbefreiung bei Auslandsarbeiten, was für die Planung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen und die Vermeidung von Doppelbesteuerung entscheidend ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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