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V0679-25 ·15. April 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Entschädigung des Sonderregimes für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei im Rahmen der MwSt. gilt nicht als Einnahme

Der Anfragende erkundigt sich, ob die Entschädigung im Rahmen des Sonderregimes der Mehrwertsteuer in der Landwirtschaft bei der Ermittlung der Grenze für die pauschale Einkommensbesteuerung (estimación objetiva) des IRPF als Einnahme zu berücksichtigen ist. Die DGT stellt gemäß der Rechtsvorschriften für 2025 fest, dass diese Entschädigung nicht zu den Einnahmen zählt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass MwSt.-Entschädigungen aus dem Agrar-Sonderregime nicht zur Berechnung der Umsatzgrenzen für die pauschale Besteuerung herangezogen werden dürfen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-04-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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