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V0668-25 ·15. April 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verzugszinsen bei Gehaltsausfall unterliegen keiner IRPF-Quellensteuer oder Meldung nach Modell 190

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob Verzugszinsen aufgrund nicht gezahlter Gehälter, die per Urteil festgesetzt wurden, der IRPF-Quellensteuer unterliegen und im Modell 190 zu deklarieren sind. Die DGT stellt klar, dass diese Zinsen als Vermögenszuwächse gelten und weder der Quellensteuer noch der entsprechenden Informationsmeldung unterliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarstellung der steuerlichen Behandlung von Verzugszinsen bei Lohnzahlungsverzug als nicht steuerpflichtige Entschädigung statt als steuerpflichtiges Einkommen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-04-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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