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V0654-14 ·10. März 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sitz der Geschäftsleitung bestimmt die steuerliche Ansässigkeit bei Doppelansässigkeit (Doppelbesteuerungsabkommen Spanien-Deutschland)

Eine in Spanien gegründete Gesellschaft mit Sitz in Spanien, die jedoch ihre gesamte Geschäftsführung von Deutschland aus ausübt, klärt ihre steuerliche Ansässigkeit. Die DGT stellt fest, dass im Falle einer Doppelansässigkeit gemäß dem Abkommen mit Deutschland der Ort der Geschäftsleitung maßgeblich ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Deutschland und stellt klar, dass die tatsächliche Geschäftsleitung über die steuerliche Ansässigkeit einer juristischen Person entscheidet, selbst wenn der statutarische Sitz in einem anderen Land liegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-03-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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