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V0632-15 ·20. Februar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen und Berechnung der Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten

Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer erkundigt sich, ob er die Befreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe p) des LIRPF für seine Auslandsdienstreisen in Anspruch nehmen kann und wie der Betrag zu berechnen ist. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Tätigkeiten für eine nicht ansässige Einheit in Ländern mit vergleichbarer Besteuerung und ohne Steuerfluchtstatus (Steueroasen) ausgeübt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für Auslandsreisen und stellt Anforderungen an die Art des Arbeitgebers sowie die steuerliche Behandlung des Tätigkeitslandes.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-02-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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