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V0583-26 ·11. März 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zahlung der Liquidationsquote an ausscheidenden Gesellschafter nicht unterliegt der MwSt.

Eine professionelle Personengesellschaft hat angefragt, ob die Zahlung der Liquidationsquote an einen ausscheidenden Gesellschafter aufgrund des Renteneintritts der Mehrwertsteuer unterliegt. Die DGT stellt fest, dass keine Steuerpflicht besteht, da die Zahlung weder eine Gegenleistung für Dienstleistungen noch eine Lieferung von Gegenständen darstellt und zudem kein Verbrauch vorliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Abfindung oder Liquidationsquote bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft keine steuerbare Leistung im Sinne der MwSt. darstellt, sofern sie nicht als Entgelt für eine Dienstleistung oder Warenlieferung gilt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-03-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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