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V0583-25 ·1. April 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anschaffungswert von Geschäftsanteilen entspricht dem von der AEAT nach Art. 37.1.b) ermittelten Veräußerungswert

Die Anfragende erkundigt sich nach dem anzuwendenden Anschaffungswert für die künftige Liquidation einer Gesellschaft nach einer AEAT-Regulierung. Das Finanzamt stellt klar, dass der Veräußerungswert heranzuziehen ist, den die AEAT unter Anwendung der spezifischen Bewertungsvorschriften für nicht börsennotierte Wertpapiere festgelegt hat.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung legt fest, dass bei der Ermittlung von Anschaffungskosten im Rahmen von Gesellschaftslikuidationen die steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften der AEAT für nicht börsennotierte Anteile maßgeblich sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-04-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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