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Ein Kreuzfahrtmitarbeiter erkundigt sich, ob die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch genommen werden kann und ob sich die Grenze von 60.100 Euro aufgrund der Vertragslaufzeit verringert. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung unter Einhaltung der Anforderungen an den Sitz des Unternehmens sowie der Jurisdiktion des Tätigkeitsortes anwendbar ist, wobei die jährliche Grenze von 60.100 Euro unverändert bleibt.
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Die Entscheidung bestätigt die Beibehaltung des festen jährlichen Höchstbetrags für die Steuerbefreiung bei Auslandsarbeit, unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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