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V0528-18 ·26. Februar 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von im Ausland ausgeübten Erwerbstätigkeiten

Eine in Madrid ansässige Arbeitnehmerin mit häufigen Auslandsreisen erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, ob die Tätigkeiten für eine gebietsfremde Einheit oder eine Betriebsstätte im Ausland erbracht werden und ob das betreffende Land nicht als Steueroase eingestuft wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Bedingungen für die Steuerbefreiung bei Auslandsreisen und betont die Notwendigkeit der Tätigkeit für nicht ansässige Einheiten sowie die Einhaltung der Anforderungen zur Vermeidung von Steueroasen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-02-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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