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V0516-14 ·25. Februar 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung von Einkünften aus ausländischer Erwerbstätigkeit: Nachweis eines vergleichbaren Steuersystems erforderlich

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob seine nach Angola entsandten Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung der Einkommensteuer (IRPF) bei ausländischer Erwerbstätigkeit erfüllen. Die DGT stellt klar, dass aufgrund des fehlenden Informationsaustauschabkommens mit Angola nachgewiesen werden muss, dass im betreffenden Land eine Steuer mit identischer oder vergleichbarer Art wie die IRPF existiert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung erschwert die Steuerbefreiung für Arbeitnehmer in Ländern ohne Informationsaustauschabkommen, da die Beweislast für die Existenz einer vergleichbaren Steuer beim Steuerpflichtigen liegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-02-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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