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V0498-25 ·27. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zweiter Arbeitgeber darf keine IRPF-Quellensteuer einbehalten, wenn die gezahlten Einkünfte den Grenzwert des Art. 81 RIRPF nicht überschreiten

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob es korrekt ist, dass sein zweiter Arbeitgeber nach einem Jobwechsel keine IRPF-Quellensteuer einbehalten hat. Die DGT stellt klar, dass jeder Zahler seine Quellensteuer unabhängig auf der Grundlage der von ihm selbst geleisteten Einkünfte ermittelt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Unabhängigkeit der Quellensteuerermittlung durch den jeweiligen Arbeitgeber basierend auf dessen eigenen Zahlungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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