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V0482-15 ·6. Februar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Befreiung von der Einkommensteuer (IRPF) bei Auslandsarbeit

Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich, ob seine ins Ausland entsandten Mitarbeiter die Steuerbefreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe p) des LIRPF in Anspruch nehmen können, wenn sie Beratungsleistungen für nicht ansässige Händler erbringen. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung anwendbar ist, sofern die Arbeiten für eine nicht ansässige Einheit erbracht werden und die Anforderungen an die Territorialität sowie die steuerliche Behandlung erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für entsandte Arbeitnehmer bei Dienstleistungen für ausländische Unternehmen, sofern die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-02-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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