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V0479-14 ·21. Februar 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine IRPF-Quellensteuerpflicht bei Zahlungen durch nicht ansässige Unternehmen ohne Betriebsstätte in Spanien

Es wurde angefragt, ob Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die von einer nicht ansässigen Einheit gezahlt werden, der IRPF-Quellensteuer unterliegen. Die DGT stellt klar, dass die nicht ansässige Einheit nicht zur Quellensteuer verpflichtet ist, es sei denn, sie unterhält eine Betriebsstätte in Spanien oder fällt unter die Voraussetzungen des Art. 76.1 Buchst. d) RIRPF.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen ohne Betriebsstätte in Spanien sind bei der Zahlung von Honoraren an in Spanien ansässige Selbständige nicht zur Einbehaltung der Einkommensteuer verpflichtet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-02-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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